Absage der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019 durch den Bundesinnenminister Horst Seehofer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welchen Beweggründen beruhte die Absage der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2019 durch den Bundesinnenminister Horst Seehofer und spielte bei den vorgehenden Erwägungen eine Rolle, dass eine weitere Verletzung der Neutralitätspflicht (vgl. zuvor bereits BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. Juni 2020, Az. 2 BvE 1/19, Rn. 1 – 97) als Ausfluss der grundgesetzlich geschützten Chancengleichheit der Parteien im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums hierdurch unterbunden werden sollte, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz als eine weisungsgebundene Behörde eine Beobachtung von Oppositionsparteien nach eigenen Angaben am Verständnis "der Politik, Medien und Öffentlichkeit" festmacht (vgl. nur Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 25. Juni 2020, https://rnd.de/politik/verfassungsschutz-bericht-seehofer-ministerium-wollte-keine-afd-nennung-HPKOSPLCHJCQBDOWIX45E2L5AE.html, abg. am 25. Juni 2020)?