Abruf von Mitteln des "Sofortprogramms Kranken- und Altenpflege" durch Pflegeeinrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Januar 2019 die durch das "Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege" angekündigten finanziellen Unterstützungsangebote (Schaffung von Pflegestellen, Förderung alternativer Arbeitszeitmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sowie zur Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung) abrufen, und wie stellt sie sicher, dass die zur Verfügung gestellten Mittel tatsächlich für die genannten Zwecke aufgewendet werden?