Abruf von Hilfsmitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds durch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie und unter welchen Bedingungen können Krankenhäuser, Universitätskrankenhäuser und Pflegeeinrichtungen die über die Härtefallregelungen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond (Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 2. November 2022) abrufen?