Abrücken von den an die sechste Lieferung eines U-Bootes an Israel geknüpften Forderungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen ist Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel von ihren Forderungen, den Vertrag über die Lieferung eines sechsten U-Boots an Israel so lange zu verzögern, bis die Regierung Israels den ständigen Ausbau von Siedlungen im Westjordanland und in Ostjerusalem stoppt, den Bau des Klärwerks in Gaza nicht behindert und die Steuergelder an die Palästinensische Autonomiebehörde weitergibt, wieder abgerückt, und bringt die Bundeskanzlerin damit zum Ausdruck, dass sie grundsätzlich ein konditioniertes Vorgehen gegenüber der israelischen Siedlungspolitik für unangebracht hält?