Abrechnung der Lohnsteuer beim Laden eines privaten Elektrofahrrads am Arbeitsplatz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist das Laden von privat besessenen Elek-trofahrrädern, deren Motoren Geschwindigkeiten bis 25 km/h unterstützen, am Arbeitsplatz explizit von der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Lohnsteuerbefreiung von Ladestrom für E-Fahrzeuge ausgeschlossen (vgl. www.giessen-friedberg.ihk.de/Geschaeftsbereiche/Innovation/BMF-Schreiben-Steuerliche-Foerderung-Elektromobilitaet-/3599442), und wie soll die Lohnsteuer beim Laden eines Elektrofahrrads, das elektrisch unterstütztes Fahren bis 25 km/h ermöglicht, am Arbeitsplatz konkret abgerechnet werden?