Abrechnung der Kosten für die Warmwasseraufbereitung über die Unterhaltskosten bzw. bei dezentraler Aufbereitung Anerkennung als zusätzlicher Mehrbedarf
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung der Rechtsauffassung zu, dass die Kosten für die Warmwasserbereitung ab Januar 2011 über die Unterkunftskosten abgerechnet bzw. bei dezentraler Warmwasserbereitung als zusätzlicher Mehrbedarf anerkannt werden müssen und demzufolge pauschale Kürzungen bei den Nebenkosten wie in der Vergangenheit nicht mehr zulässig sind, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bereits erfolgte Abzüge seit Januar 2011 für die Warmwasserbereitung flächendeckend von den Kommunen rückerstattet bzw. die Mehrbedarfe rückwirkend anerkannt werden?