Abrechnung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter von Hilfsorganisationen in Impfzentren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter von Hilfsorganisationen in Impfzentren nach Kenntnis der Bundesregierung über die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes – EStG) oder die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nummer 26a EStG) abzurechnen (bitte begründen)?