Abnahme eines juristischen Gutachtens zur Evaluierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde das von Prof. Dr. Martin Eifert erstellte juristische Gutachten zur Evaluierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 62 auf Bundestagdrucksache 19/16264) bereits vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) abgenommen, und welche Erkenntnisse hat das BMJV, aufgrund der Ergebnisse zu den Fragestellungen des Rechtsgutachtens, für das NetzDG gewonnen?