Abmahnungen gemäß des Markenrechts bei geläufigen Begriffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt von Abmahnungen gemäß Markenrecht auch bei bisher im Allgemeinen beschreibenden oder geläufigen Begriffen wie z. B. dem "Spuckschutz" für Geschäfte mit Kundenverkehr (www.zdf.de/politik/laenderspiegel/hammer-der-woche-abgemahnt-wegen-spuckschutz-100.html), und sieht sie hier ggf. gesetzlichen Klarstellungs- oder Korrekturbedarf?