Ablehnung von Upload-Filtern im Rahmen der Trilogverhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts des am 25. Mai 2018 im Europäischen Rat beschlossenen Handlungsmandats (www.consilium.europa.eu/media/35373/st09134-en18.pdf) für die anstehenden Trilogverhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform (2016/0280(COD)), in dem sich der Rat für die Einführung von sogenannten Uploadfiltern ausspricht, sich die Aussage des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, "eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern […] als unverhältnismäßig abzulehnen" anzueignen, und wie gedenkt sie dementsprechend auf europäischer Ebene zu handeln?