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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-278922

Ablehnung von Asylbewerbern sexueller Minderheiten

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist es zu erklären, dass trotz Qualitätssicherungsmechanismen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) LSBTI-Flüchtlinge mit Begründungen ablehnt, die nach meiner Auffassung zum Teil der Rechtsprechung und internen Vorgaben &ndash; etwa zum unzulässigen &quot;Diskretionsgebot&quot; &ndash; widersprechen und dies in der Vergangenheit selbst unter Beteiligung von Sonderbeauftragten für geschlechtsspezifisch Verfolgte geschehen zu sein scheint (vgl. zu Letzterem: www.queer.de/detail.php?article_id=38853, vgl. im Übrigen die detaillierten Nachweise im Brief des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) e. V. vom 18. Mai 2021 an BAMF-Präsidenten Dr. Hans-Eckhard Sommer), und welche grundlegenden Maßnahmen werden im BAMF ergriffen, um solchen Ablehnungen künftig vorzubeugen, vor dem Hintergrund, dass es weitere Einzelfälle zu geben scheint (vgl. ebd., S. 2) und nicht auszuschließen ist, dass bei derlei Vorfällen interne Textbausteine verwendet wurden, wenn z. B. Ablehnungen damit begründet wurden, dass Betroffene im Herkunftsland oder in den ersten Wochen ihres Aufenthalts in Deutschland keine &quot;einschlägigen Internetplattformen&quot; genutzt hätten oder sich in der &quot;Homosexuellenszene&quot; nicht auskennen würden, weshalb es zumutbar sei, im Iran die &quot;sexuellen Neigungen ausschließlich im Geheimen&quot; auszuleben und deshalb kein Schutzbedarf bestehe (vgl. ebd., S. 4), oder wenn Ablehnungen mit Gerichtsurteilen begründet wurden, in denen eine Schutzbedürftigkeit bzw. Verfolgung in Bezug auf Homosexuelle im Iran festgestellt wurde (ebd., S. 7; bitte ausführen)?