Ablehnung von Anträgen ausländischer Studierender auf Überbrückungshilfe bei Vorhandensein eines Sperrkontos
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass Anträge von ausländischen Studierenden auf Überbrückungshilfe abgelehnt werden, mit Verweis auf das Vorhandensein deren von den Ausländerbehörden vorausgesetzten Sperrkontos, zur Deckung der Kosten im Zusammenhang einer möglichen Abschiebung (www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2418-corona-nothilfefonds-wird-verlaengert.php), und inwiefern plant die Bundesregierung, die Prüfkriterien für die Erteilung der Überbrückungshilfe für Studierende anzupassen, sodass ausländische Studierende mit Sperrkonto nicht von vornherein von der Überbrückungshilfe ausgeschlossen werden?