Ablehnung von Anträgen auf Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Medikaments
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie sich mit der Ablehnung der Anträge auf Erteilung der Erlaubnis des Erwerbs eines tödlich wirkenden Medikamentes rechtmäßig verhält, und wie begründet sie diese Ansicht auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020?