Ablehnung einer Übermittlung angefragter Dokumente des Wirtschafts- und Finanzausschusses des Rates
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Verweigert die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag trotz mehrfacher Anforderungen die Übermittlung von angefragten Dokumenten des Wirtschafts- und Finanzausschusses des Rates (WFA), obgleich mit der Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) (im Rahmen des Fiskalvertragsratifizierungsgesetzes vom 29. Juni 2012) und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 die WFA-Dokumente eindeutig zu übersenden sind, und wenn ja, mit welcher Begründung?