Ablehnung des Vorschlags zum EU-Waldmonitoringgesetz am 24. Juni 2025 im Rat der Europäischen Union
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche politischen, institutionellen und interessengeleiteten Faktoren waren aus Sicht der Bundesregierung ausschlaggebend für die Ablehnung des Vorschlags zum EU-Waldmonitoringgesetz am 24. Juni 2025 im Rat der Europäischen Union, und wie bewertet die Bundesregierung die Unterschiede zwischen dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission und dem Ratsvorschlag des EU-Rates zum EU-Waldmonitoringgesetz im Hinblick auf Anwendungsbereich, inhaltliche Ausgestaltung und institutionelles Design?