Ablehnung des Ausbaus der Bahnverbindung von Niebüll nach Sylt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt der Ausbau der Bahnverbindung von Niebüll nach Sylt ("Marschbahn") aus Sicht der Bundesregierung nicht, und wieso sieht die Bundesregierung den klima- und umweltpolitischen Nutzen als zu gering für die Legalplanung an (bezugnehmend auf die Aussage eines Pressesprechers des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 7. November 2019; (www.n-tv.de/regionales/hamburgund-schleswig-holstein/Bundesumweltministerium-verteidigt-Nein-zu-Marschbahnausbau-article21378339.html)?