Ablehnung der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Einschränkung von Vergünstigungsvoraussetzungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, hinsichtlich der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Einschränkung von Vergünstigungsvoraussetzungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer (vgl. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 25. Mai 2011), ihren innerhalb von zwei Wochen stattgefundenen Meinungswandel, indem zunächst Gespräche darüber mit den Ländern angekündigt wurden (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/6228) und nunmehr die Vorlage eines Gesetzentwurfs abgelehnt wird (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 6 vom 29. Juni 2011 im Plenarprotokoll 17/116, S. 13313(B))?