Ablehnung der Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel von Klontieren
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie begründet die Bundesregierung ihre mir bekannt gewordene Ablehnung der vom zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments vorgeschlagenen Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel von Klontieren und deren Nachkommen im Rahmen der Trilogverhandlungen zur Novel-Food-Verordnung, insbesondere vor dem Hintergrund der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ("Wir streben eine Kennzeichnungspflicht für Nachkommen von geklonten Tieren und deren Fleisch an.")?</p>