Ablehnung der geplanten Rückzahlungsverpflichtung von Unternehmen für erfolgreich erprobte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die geplante Rückzahlungsverpflichtung für Unternehmen, deren Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137a SGB V auf Kosten der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung erprobt werden und nach erfolgreicher Erprobung von den Krankenkassen erstattet werden dürfen, abgelehnt?