Ablehnung bestimmter Förderanträge des Paritätischen Gesamtverbandes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung nach mir vorliegenden Informationen die Förderanträge "Förderung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge" und "Empowermentarbeit mit geflüchteten Frauen" des Paritätischen Gesamtverbandes im Dezember 2019 für die Jahre 2020/2021 abgelehnt, und weshalb bewertet die Bundesregierung diese Projekte als "weniger förderfähig" (bitte jeweils begründen)?<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung nach mir vorliegenden Informationen die Tatsache, dass durch den Wegfall der Fördermittel viele betroffene Mitgliedsorganisationen ihre Projektarbeit zum Empowerment von geflüchteten Frauen bzw. anderer besonders schutzbedürftiger Personengruppen nicht fortsetzen können, und aus welchen Gründen können selbst bei einem aktuellen Haushaltsüberschuss von 13,5 Mrd. Euro die entsprechend nötigen Haushaltsmittel zur Weiterfinanzierung nicht bereit gestellt werden (bitte begründen)?