Ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber dem Antrag Boliviens zur Änderung der Drogenkonvention von 1961
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche grundsätzlichen drogenpolitischen Erwägungen, entwicklungs- und gesundheitspolitischen Aspekte sind es, die die Bundesregierung zu ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Antrag Boliviens zur Änderung der Drogenkonvention von 1961 (vgl. die Antworten der Bundesregierung vom 28. Januar 2011 auf meine Schriftlichen Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 17/4639) bewegt haben?<br /> <br /> Welche international anerkannten bzw. wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die die in den oben genannten Antworten der Bundesregierung erwähnten drogen- und gesundheitspolitischen Erwägungen stützen?