Ablauf der Dreijahresfrist zur Regelüberprüfung der Flüchtlingsanerkennung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für wie viele Flüchtlinge läuft bis zum 31. Dezember 2018 die Dreijahresfrist ab, bis zu der ihre Flüchtlingsanerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erneut geprüft wird und ggf. widerrufen bzw. zurückgenommen werden kann und die ohne Widerruf oder Rücknahme innerhalb dieser Dreijahresfrist einen unbefristeten Aufenthaltsstatus erhalten können, und aus welchen Ländern kommen diese Flüchtlinge (bitte aufschlüsseln)?