Abkommen vom 7. Februar 2020 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Angola über den Luftverkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden nach Vertragsschluss des Abkommens vom 7. Februar 2020 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Angola über den Luftverkehr Bundestagsdrucksache 20/6311 nach Auffassung der Bundesregierung inzwischen mehrseitige Übereinkünfte getroffen deren Bestimmungen gemäß § 22 vorgehen (wenn ja, welche) und haben Erörterungen zur Feststellung, inwieweit eine mehrseitige Übereinkunft dieses Abkommen beendet, ersetzt, ändert oder ergänzt, gemäß Artikel 20 stattgefunden bzw. sind derartige Gespräche für den Fall der Zustimmung des Deutschen Bundestages zu diesem Abkommen nach Auffassung der Bunderegierung geplant?