Abkommen mit Drittstaaten über die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Drittstaaten hat die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen, insbesondere unter der Nutzung von Charterflügen, getroffen (bitte ausführlich mit vereinbarten Kontingenten angeben), und welche Staaten lehnen die Rückführung ihrer Staatsbürger per Charterflug ab (bitte mit Begründung der Staaten angeben)?