Abkommen der Bundespolizei mit Nordrhein-Westfalen zur grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es ein Abkommen der Bundespolizei mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung gemäß § 2 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) im Bundesland?