Abhängig Beschäftigte in kleinen Betrieben ohne Kündigungsschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele abhängig Beschäftigte in Deutschland arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten und fallen damit nicht unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), und sieht die Bundesregierung in der derzeitigen anteilige Zählweise von Teilzeit- und Minijobbeschäftigten eine Aushöhlung des Kündigungsschutzes (wenn ja, bitte erläutern, wie sie dieser begegnet)?