Abgleich der Namen, Kontonummern sowie Umsatzsteuer- und Steuer-IDs bei Beantragung von Corona-Hilfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung bei jeder Beantragung von Corona-Hilfen einen obligatorischen Abgleich der Namen, Kontonummern sowie Umsatzsteuer- und Steuer-Identifikationsnummern der Antragsteller mit den Daten der Finanzämter einzuführen, und wenn ja, ab wann, und wenn nein, warum nicht?