Beibehaltung der Abgeltungssteuer in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung, kein Ausschluss von Zinseinkünften, steuerfreie Veräußerung der Gewinne von Aktien (inklusive ETFs und Fondsanteilen) nach einer Mindesthaltedauer von fünf Jahren
Beibehaltung der Abgeltungssteuer in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung, kein Ausschluss von Zinseinkünften, steuerfreie Veräußerung der Gewinne von Aktien (inklusive ETFs und Fondsanteilen) nach einer Mindesthaltedauer von fünf Jahren