Abgeltungsteuer bewahren - Vermögensaufbau und Altersvorsorge stärken
Beibehaltung der Abgeltungsteuer in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung auch nach Etablierung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten in Steuersachen (AIA), kein Ausschluss von Zinseinkünften, steuerfreie Veräußerung der Gewinne von Aktien (inklusive ETFs und Fondsanteilen) nach einer Mindesthaltedauer von fünf Jahren