Abgelehnte Einbürgerungsanträge von Abkömmlingen früherer deutscher Staatsangehöriger
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie viele Einbürgerungsanträge von Abkömmlingen früherer deutscher Staatsangehöriger, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, wurden nach gegenwärtiger Kenntnis der Bundesregierung deshalb abgelehnt, weil die Antragsteller auch dann die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben hätten, wenn die Ausbürgerung des Elternteils nicht erfolgt wäre (etwa weil sie vor dem 31. März 1953 als uneheliche Kinder eines Mannes oder als eheliche Kinder einer Frau geboren worden sind oder Abkömmlinge einer solchen Person sind), und inwiefern hält es die Bundesregierung für wünschenswert, diese Ungleichbehandlung zu beheben? </p>