Abgelehnte Arbeitsvisaanträge von Staatsangehörigen der Westbalkanländer aufgrund von Hürden bei der Berufsanerkennung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Arbeitsvisaanträge gemäß § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung von Staatsangehörigen der Westbalkanländer wurden bisher aufgrund einer erfolglosen oder fehlenden Berufsanerkennung, insbesondere im Zusammenhang mit Pflegeberufen, abgelehnt (bitte auch nach weiteren Branchen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/13540) aufschlüsseln), und wie plant die Bundesregierung, im Rahmen des Anwerbevorhabens vom Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn von Pflegekräften aus dem Kosovo und Albanien (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-07/personalnot-pflege-deutschland-jens-spahn-kosovo-albanien), die bestehenden Hürden bei der Visaantragstellung, insbesondere die der Berufsanerkennung aus dem Ausland und die der langen Wartezeiten an Botschaften (www.zdf.de/politik/frontal-21/behoerden-blockieren-arbeitsvisum-100.html), z. B. durch eine Ausnahme zu § 10 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes für Personen, die sich bereits in Deutschland befinden und ein Angebot für eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz im Pflegebereich haben oder durch andere Maßnahmen, zu beseitigen?