Abgegoltene Aufwendungen durch die Entfernungspauschale
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund des eindeutigen Wortlauts im Gesetzestext und der ergangenen Rechtsprechung mit der Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen, z. B. auch Unfallkosten, abgegolten, die einer Arbeitnehmerin bzw. einem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte entstehen, und inwieweit ist diesbezüglich zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Aufwendungen zu differenzieren (bitte mit Begründung)?