Abgabefrist für Steuererklärungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sagt das Bundesministerium der Finanzen noch nicht zu, die Abgabefrist für Steuererklärungen bis Mai 2021 zu verlängern, gerade vor dem Hintergrund der verpflichtenden Inanspruchnahme von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern bei der Beantragung von den einschlägigen Corona-Hilfen durch notleidende Unternehmen, und warum wird in dieser konkreten Corona-Ausnahmesituation nicht wenigstens auf die Erhebung von Säumniszuschlägen diesbezüglich verzichtet (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fristverlaengerung-steuerberater-fordern-mehr-zei t-fuer-steuererklaerung-wegen-coronakrise/26654474.html?ticket=ST-11959104-QpuoeebaB17aRZ6aeNiG-ap3 und www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/07/2020-07-08-PM-Ueberbrueckungshilfen.html)?