Abgabe eines Grundstücks durch die BImA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist es für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) innerhalb des Vergabeverfahrens in Bezug auf die Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR) möglich, dass die Abgabe eines Grundstücks nicht nur an eine Gebietskörperschaft, sondern auch an eine Genossenschaft oder andere gemeinwohlorientierte Träger erfolgen kann (VerbR II. Ziffer 2), beziehungsweise inwieweit kann aus einer mir bekannt gewordenen Vergabe in Hamburg an eine Genossenschaft abgeleitet werden, dass die Vergabe auch direkt zwischen der BImA und einem anderen Akteur als einer Gebietskörperschaft erfolgen kann?