Abgabe einer Erklärung zur Verfassungstreue bei Teilnahme an Extremismuspräventionsprogrammen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass die Bundesregierung nicht nur im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sondern auch in anderen Geschäftsbereichen, wie z. B. dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales von den Trägern, die an den Extremismuspräventionsprogrammen partizipieren wollen, eine gesonderte Erklärung zur Verfassungstreue verpflichtend erwartet wird und die Träger verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass sich auch ihre Partner und Projektbeteiligten entsprechend verhalten?<br /> <br /> Müssen Träger, die per Verwaltungsakt bereits durch die zuständigen Behörden als Träger der Jugendhilfe oder als Träger der politischen Bildung staatlich anerkannt sind, ebenfalls eine Erklärung zur Verfassungstreue unterschreiben, und wird diese Erklärung auch von Trägern, die z. B. in der Erinnerungsarbeit bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder in den Bereichen der Jugendhilfe sowie der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung gefördert werden, abverlangt?