Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie können nach Kenntnis der Bundesregierung grundsteuerpflichtige Eigentümerinnen und Eigentümer in den einzelnen Bundesländern die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben und den dafür notwendigen Bodenrichtwert abrufen, wenn eine elektronische Abgabe über ELSTER technisch nicht möglich ist und das Abrufen der Bodenrichtwerte über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Betroffenen überfordert?