Abführung von Sozialversicherungsabgaben für entgeltliche Nebentätigkeiten der Bundesrichter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben nach Kenntnis Bundesregierung Bundesrichterinnen und Bundesrichter stets Sozialversicherungsabgaben auf ihre angezeigten, entgeltlichen Nebentätigkeiten gezahlt (siehe Bundestagsdrucksache 18/10435; bitte soweit möglich anhand konkreter Fallzahlen und Höhe festmachen), und wie hoch war der jährliche Höchstbetrag aus allen Nebentätigkeiten, die eine einzelne Richterin bzw. ein einzelner Richter des Bundesfinanzhofs 2017 eingenommen hat?