Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden durch Versicherungsvermittler
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, trotz der unterschiedlichen Sichtweise zu Atomkraft und Gas gemäß den Vorschlägen der von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA; BoS-22-246 vom 12. April 2022, Guideline 1, S. 8) vorgesehenen Leitlinien der Versicherungsbranche, eine rechts- und haftungssichere standardisierte Erstinformation zur Nachhaltigkeit für Kundinnen/ Kunden zu erstellen, damit diese ihre Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1257 formulieren können?