Abfrage von Mobilfunkdaten ganzer Funkzellen durch Sicherheitsbehörden des Bundes seit 2008
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang fragten Sicherheitsbehörden des Bundes seit 2008 Mobilfunkverkehrsdaten ganzer Funkzellen gemäß § 100g Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung (StPO) ab (bitte aufschlüsseln nach Behörde, Jahr, Befristungsdauer, Anlass, Zahl der Datensätze sowie Betroffenen, Ergebnisse), und wie lauten die entsprechenden Angaben für die Anwendung des § 100i StPO (sog. IMSI-Catcher zur Erhebung von Handystandorten, -geräte- und -kartennummern)?