Abfluss sensibler Daten beim österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen oder eigenen Untersuchungen gedenkt die Bundesregierung nun einzuleiten, nachdem die Wiener Wochenzeitung „FALTER“ schreibt, dass bei Durchsuchungen im österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nicht nur Daten geheimdienstlicher Quellen abgeflossen sind, sondern auch das Kommunikationsnetzwerk zwischen dem BVT und den internationalen Partnerdiensten („Netzwerk Neptun“) sowie Kopien der Police Working Group on Terrorism beschlagnahmt wurden („FALTER veröffentlicht alarmierende Mails aus dem BVT“ vom 29. Mai 2018), wozu dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bzw. dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am 23. Mai 2018 noch „keinerlei Kenntnisse“ vorlagen und man diesbezüglich auf beim BVT geführte „interne Ermittlungen, um den Sachverhalt vollumfänglich aufzuklären“ vertraut (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/2334; bitte mitteilen, inwiefern sich die abwartende Haltung nach dem Bericht ändert), und zu welchen Aspekten hat die IT-Abteilung des BVT im Vorfeld der Razzia „engen Kontakt“ mit „deutschen Kollegen“ unterhalten („Causa BVT: ,Den musst behalten, der weiß zu viel‘“, derStandard.at vom 11. Mai 2018)?