Abberufung der Leitung der German International School of Silicon Valley
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) beim Bundessamt für Auswärtige Angelegenheiten die mit ihrem Widerrufsbescheid vom 20. Juli 2022 zum 1. September 2022 angeordnete Abberufung der Leitung der German International School of Silicon Valley maßgeblich damit begründet, ein Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt wäre mit einer weiteren Beeinträchtigung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland verbunden, und die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs im mir bekannt gewordenen Bescheid der ZfA vom 20. Juli 2022 damit begründet wird, bei aufschiebender Wirkung des Widerspruchs der Schulleitung könne der Zuwendungszweck, die bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den USA positiv zu gestalten, nicht erfüllt werden, angesichts des Umstandes, dass das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland geprägt ist durch die Beachtung der Prinzipen und Verfahren des demokratischen Rechtsstaats?