Stärkung der Arbeit des Europarates zum Schutz von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Bekenntnis der Mitgliedsstaaten zu Werten des Europarates, diesbzgl. Schaffung eines Monitoringverfahrens, Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der finanziellen Mittel des Europarates, Korruptionsprävention, Anerkennung und Umsetzung der EGMR-Urteile durch Mitgliedsstaaten, EU-Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention, zeitnahe Ratifizierung der Konventionen des Europarates, personelle und finanzielle Unterstützung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)