§ 522 Absatz 2 Zivilprozessordnung
Erfahrungen mit der 2002 eingeführten Unanfechtbarkeit des Zurückweisungsbeschlusses des Berufungsgerichtes in Zivilsachen: differenzierte Fallzahlen nach Bundesländern und Gerichtsbezirken, erreichte Entlastungen der Gerichte, Reformabsichten, Ziele und Zeitplan<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)