33. Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 177 bis 179 StGB (33. StrÄndG) (G-SIG: 13020660)
<b>Bezug:</b> Siehe auch den wegen der umstrittenen Widerspruchslösung nicht verabschiedeten Gesetzentwurf unter C057 Siehe auch C009, C024 und C025 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung eines einheitlichen Straftatbestands für Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in geschlechtsneutraler Formulierung, Einbeziehung des ehelichen Bereichs, insbesondere zur Schließung von Strafbarkeitslücken; Änderung und Aufhebung versch. §§ Strafgesetzbuch, Änderung §§ 112a und 395 Strafprozeßordnung, § 74 Gerichtsverfassungsgesetz, § 2 Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden sowie § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sexualstrafrecht/... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 177 bis 179 StGB betr. Vergewaltigung und sexuelle Nötigung * Vergewaltigung/ Einheitlicher Straftatbestand für Vergewaltigung und sexuelle Nötigung * Strafgesetzbuch/Änderung und Aufhebung versch. §§ StGB betr. Sexualstrafrecht * Strafprozeßordnung/Änderung der §§ 112a und 395 StPO betr. Sexualstrafrecht * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung § 74 GVG betr. Sexualstrafrecht * Kastration/Änderung § 2 Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden betr. Sexualstrafrecht * Jugendarbeitsschutzgesetz/Änderung § 25 JArbSchG betr. Sexualstrafrecht * Ehe/Strafbarkeit von Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der Ehe