32. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
<p>Anerkennungsvoraussetzungen für die Niederlassung von technischen Überwachungsorganisationen; Ergänzung von Anforderungen an die technische Überwachung; Einbindung von Beauftragten bei der Überwachung der Überwachungsorganisationen; Stärkung der Prüfung der Fahrzeugsystemdaten; Betonung der Trennung von technischer Überwachung gegenüber Handel und Reparaturbetrieben</p>