Unterschutzstellung des gesamten Grünen Bandes und Ausweisung als Nationales Naturmonument, vollständiger Lückenschluss und Flächensicherung, Entwicklung zum nationalen Biotopverbund, Förderung der Quervernetzung mit angrenzenden Biotopen und weiteren Schutzgebieten, Aufnahme in das Biodiversitäts-Monitoring, Unterstützung von Gedenk-, Erinnerungs- und Lernorten, Weiterentwicklung des europäischen Grünen Bandes, Unterstützung eines sanften und nachhaltigen Tourismus, insbes. des Radtourismus, Aufstellung eines Bundesnetzplans Biotopverbund, Hinwirken auf die Umsetzung der EU-Strategie für Grüne Infrastruktur