3. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode (Wirecard)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit 18 Mitgliedern: Umfassende Aufklärung des Verhaltens der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den Wirecard-Konzern einschließlich ihrer finanzaufsichtlichen, geldwäscheaufsichtlichen und steuerrechtlichen Pflichten, Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine Überarbeitung von Kontrollstrukturen und gesetzgeberisches Handeln<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Präzisierung einiger Fragestellungen<br /> <br /> <strong>Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses auf BT-Drs 19/30900: </strong>Einsetzung des Ausschusses und Verlauf des Untersuchungsverfahrens; Feststellungen zum Sachverhalt: Presse und Marktteilnehmer, Geschäftsmodell und Bilanzierungsfragen, Management und Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS, Lobbyismus, Banken und Analysten, Geldwäscheprävention und Steuerbehörden, Börsenaufsicht, Wirecard Bank, Staatsanwaltschaft, Bundesbank und Leerverkaufsverbot, BaFin, Bilanzkontrolle, Fachebene des BMF, Nachrichtendienste, politische Verantwortungsebene; Bewertung des Untersuchungsausschusses, Sondervoten, rechtliches Gehör; Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten