3. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode [Terrorgruppe NSU II]
Aufklärung offener Fragen im Zusammenhang mit der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), den ihr zur Last gelegten Straftaten sowie zum Umfeld: Agieren der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes- und der Länder, Einsatz von V-Personen und verdeckten Ermittlern, Erstellen eines Gesamtbildes zu Umfeld und Unterstützern; Abgabe von Empfehlungen für Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse und Kontrolle der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden, Schlussfolgerungen betr. Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel zur Aufklärung rechtsextremer Gruppen sowie zur effektiveren Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung betr. Untersuchungsrecht des Bundestages gegenüber den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden der Länder<br /> <br /> <strong>Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses auf BT-Drs 18/12950:</strong> Einsetzung des Ausschusses und Gang der Untersuchung; Feststellungen zum Sachverhalt: Geschehnisse in Eisenach und Zwickau (4. November 2011); Verfassungsschutz: Einbindung der Terrorgruppe "NSU" in Strukturen der Neonaziszene, organisatorische Struktur des BfV mit Bezug Rechtsextremismus, Reformen, Maßnahmen bis und nach Enttarnung des "NSU", Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden, Aktenvernichtung, V-Personen; Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof; Bewertungen; Voten der Fraktionen; Stellungnahmen aufgrund Gewährung rechtlichen Gehörs; Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten