§ 249h des Arbeitsförderungsgesetzes auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe (G-SIG: 13011382)
Förderung von Arbeitskräften nach § 249h AFG auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern, Wegfall von Stellen und Gefährdung von Projekten nach dem Sommer 1996