Bekräftigung des in der Präambel zum Grundgesetz niedergelegten Wiedervereinigungsanspruchs, Beseitigung der deutschen Teilung als eines völkerrechtlichen Unrechts und einer ständigen Spannungsursache, Rechte des deutschen Volks auf Selbstbestimmung, Verwirklichung der Menschenrechte ein zentrales Element deutscher Friedenspolitik, Bekräftigung der Verbundenheit mit Berlin und Sicherung der Lebensfähigkeit der Stadt